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Camgo Urheberrecht

Zuletzt aktualisiert: 5 August 2020

Meldeansprüche wegen Urheberrechtsverletzung

Wir nehmen Ansprüche auf Urheberrechtsverletzung ernst. Wir werden auf Hinweise auf angebliche Urheberrechtsverletzungen reagieren, die dem geltenden Recht entsprechen. Wenn Sie glauben, dass alle Materialien, die auf oder von Camgo.com (der "Website") zugänglich sind, gegen Ihr Urheberrecht verstoßen, können Sie die Entfernung dieser Materialien (oder deren Zugang zu ihnen) von der Website verlangen, indem Sie unsere schriftliche Benachrichtigung an unseren Copyright-Agenten (siehe unten) senden. In Übereinstimmung mit dem Online-Gesetz über die Haftungsbegrenzung von Urheberrechtsverletzungen des Digital Millennium Copyright Act (17 U.S.C. § 512) ("DMCA") muss die schriftliche Mitteilung (die "DMCA Notice") im Wesentlichen Folgendes enthalten:

  • Ihre physische oder elektronische Signatur.

  • Identifizierung des Urheberrechts, von dem Sie glauben, dass es verletzt wurde, oder, wenn es sich um mehrere Werke auf der Website handelt, eine repräsentative Liste der Werke.

  • Identifizierung des Materials, von dem Sie glauben, dass es in einer hinreichend präzisen Weise verletzt wird, damit wir dieses Material lokalisieren können.

  • Adäquate Informationen, mit denen wir Sie kontaktieren können (einschließlich Ihres Namens, Ihrer Postadresse, Ihrer Telefonnummer und, falls vorhanden, Ihrer E-Mail-Adresse).

  • Eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die Verwendung des urheberrechtlich geschützten Materials nicht vom Urheberrechtsinhaber, seinem Beauftragten oder dem Gesetz genehmigt wird.

  • Eine Aussage, dass die Angaben in der schriftlichen Mitteilung korrekt sind.

  • Eine Erklärung, unter Strafe des Meineids, dass Sie berechtigt sind, im Namen des Urheberrechtsinhabers zu handeln.

Unser designierter Copyright-Agent, der DMCA-Mitteilungen erhält, ist:

Corey D. Silverstein, Esq.

Silverstein Legal

30150 Telegraph Road, Suite 444

Bingham Farms, Michigan 48025

(248) 645-1222 (Fax)

dmca@camgo.com

Wenn Sie nicht alle Anforderungen des Abschnitts 512(c)(3) des DMCA erfüllen, kann Ihre DMCA-Mitteilung nicht wirksam sein.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie wissentlich falsch mitteilen, dass Material oder Aktivitäten auf der Website Ihr Urheberrecht verletzen, für Schäden (einschließlich Kosten und Anwaltskosten) des DMCA haftbar gemacht werden können.

GegenNotifizierungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass das Material, das Sie auf der Website veröffentlicht haben, entfernt wurde oder der Zugriff auf sie durch Fehler oder Miss-Identifizierung deaktiviert wurde, können Sie eine Gegenmitteilung bei uns einreichen (eine "Gegenanzeige"), indem Sie eine schriftliche Benachrichtigung an unseren Copyright-Agenten senden. In Übereinstimmung mit dem DMCA muss die Gegenmitteilung im Wesentlichen Folgendes enthalten:

  • Ihre physische oder elektronische Signatur.

  • Eine Identifizierung des Materials, das entfernt wurde oder zu dem der Zugriff deaktiviert wurde, und des Ortes, an dem das Material vor dem Entfernen oder dem Zugriff deaktiviert wurde.

  • Adäquate Informationen, mit denen wir Sie kontaktieren können (einschließlich Ihres Namens, Ihrer Postadresse, Ihrer Telefonnummer und, falls vorhanden, Ihrer E-Mail-Adresse).

  • Eine Erklärung unter Strafe des Meineids von Ihnen, dass Sie einen guten Glauben daran haben, dass das oben identifizierte Material aufgrund eines Fehlers oder einer Identifizierung des zu entfernenden oder zu deaktivierten Materials entfernt oder deaktiviert wurde.

  • Eine Erklärung, dass Sie der Zuständigkeit des Bundesbezirksgerichts für den Gerichtsbezirk, in dem sich Ihre Adresse befindet, zustimmen werden (oder, wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten aufhalten, des Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten für den Distrikt Wyoming) und dass Sie den Service von der Person (oder einem Agenten dieser Person) annehmen, die die Website mit der betreffenden Beschwerde versorgt hat.

Abgeschlossene Gegenanzeigen sollten an folgende Adresse gerichtet werden:

Corey D. Silverstein, Esq.

Silverstein Legal

30150 Telegraph Road, Suite 444

Bingham Farms, Michigan 48025

(248) 645-1222 (Fax)

dmca@camgo.com

Das DMCA erlaubt es uns, den entfernten Inhalt wiederherzustellen, wenn die Partei, die die ursprüngliche DMCA-Mitteilung eingereicht hat, nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Kopie Ihrer Gegenmitteilung eine gerichtliche Klage gegen Sie einreicht.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie wissentlich das Material oder die Tätigkeit auf der Website aufgrund von Fehlern oder Verschulden missbräuchlich missverstanden oder deaktiviert haben, für Schäden (einschließlich Kosten und Anwaltskosten) des DMCA haftbar gemacht werden können.

Wiederholen Sie Verstöße

Es ist unsere Richtlinie, unter geeigneten Umständen die Konten von Benutzern zu deaktivieren oder zu kündigen, die Wiederholungsverletzer sind, gemäß unserer Richtlinie für Wiederholungsverletzer.

Small World Media LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Wyoming (die "Gesellschaft"), Eigentümer und Betreiber von Camgo.com (die "Website") entzieht seinen Abonnenten und Kontoinhabern (zusammen "Abonnenten"), die als wiederholte Rechtsverletzer gelten, alle Rechte und Privilegien. Zu diesem Zweck zählt das Unternehmen "Streiks". Ein Streik gegen einen Abonnenten tritt jedes Mal auf, wenn (1) vor einem zuständigen Gericht entschieden wurde, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde; (2) dass das Unternehmen eine separate DMCA-Mitteilung erhält, die im Wesentlichen 17 US-amerikanischen Gesetzen entspricht. § 512 (c) (3), der an einem anderen Kalendertag als jede andere DMCA-Mitteilung versandt wird und eine Urheberrechtsverletzung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten geltend macht; oder (3) dass das Unternehmen tatsächlich weiß, dass es eine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Jede separate Entscheidung oder DMCA-Mitteilung führt zu einem separaten Streik. In dem Maße, in dem eine einzelne Entscheidung oder ein DMCA-Hinweis unterschiedliche Urheberrechte betrifft, die an verschiedenen Tagen verletzt wurden, kann dies zu mehreren Streiks führen.

Aus einer oder mehreren Benachrichtigungen über geltend gemachte Verstöße (unabhängig davon, ob eine Gegenbenachrichtigung des Abonnenten vorliegt), die 17 US-Bundesstaaten nicht im Wesentlichen entsprechen, entsteht kein Streik. § 512 (c) (3) oder aufgrund von Tatsachen oder Umständen, aus denen die Verletzung des Abonnenten offensichtlich erscheint, ohne dass das Unternehmen über tatsächliche Kenntnisse verfügt.

Das Unternehmen hat beschlossen, die Regel "Zwei Streiks und Sie sind raus" zu befolgen. Dementsprechend wird ein Abonnent, gegen den es zwei Streiks gibt, als "Wiederholungsverletzer" eingestuft. Der Abonnent wird so schnell wie möglich von der Website ausgeschlossen (im normalen Geschäftsverlauf innerhalb einer Woche). Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, einen Streik unter angemessenen Umständen zu überweisen, beispielsweise wenn der Abonnent ausreichende Beweise dafür vorlegt, dass er unbeabsichtigt oder nach Treu und Glauben gegen das Verhalten verstoßen hat oder dass das zuständige Gericht die Angelegenheit geprüft hat Zuwiderhandlung offen sein für abweichende Auslegungen. Das Unternehmen wird auch „angemessene Umstände“ für die Überweisung eines Streiks als ein Erfordernis der Verhältnismäßigkeit betrachten: Ein Abonnent, der eine weitreichende Verwertung durchführt, von der ein kleiner Prozentsatz als Urheberrechtsverletzung eingestuft wird (auch wenn dies vorsätzlich der Fall ist), wird nicht a Streik, wenn diese Zuwiderhandlung im gesamten Kontext der Ausbeutung des Teilnehmers als fehlerhaft erscheint.

Ein Streik entsteht aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. In der Regel bestehen diese Aktivitäten aus der Verletzung von Rechten gemäß Titel 17 des US-amerikanischen Kodex. In dem Maße, in dem das Unternehmen tatsächlich erfährt, dass ein Abonnent gegen das Urheberrecht eines anderen Landes oder eines der mehreren Staaten verstoßen hat, stellt dieses Verhalten gleichermaßen einen Streik dar. Die Verletzung des Betreffs ist erkennbar, unabhängig davon, ob sie in einem Online-Kontext oder anderswo aufgetreten ist.

Nach dem Deaktivieren der Website kann der Abonnent die Website erst zehn Jahre nach dem letzten Streik wieder betreten. Wenn ein zuvor entkräfteter Abonnent auf die Website zurückkehrt, befindet sich der Abonnent für einen Zeitraum von einem Jahr auf Bewährung. Wenn das Unternehmen in diesem Jahr eine Benachrichtigung über einen behaupteten Verstoß gegen diese Person erhält - auch ohne Bestätigung oder Gerichtsurteil -, auf die der Abonnent nicht mit einer entsprechenden Gegendarstellung antwortet, wird der Abonnent erneut entkräftet. Jedes Mal, wenn eine Person oder Organisation zweimal entkräftet wurde, kann sie dauerhaft nicht mehr auf die Website zugreifen.

Zu diesen Zwecken führt das Unternehmen ein Register seiner entkräfteten Abonnenten. Die Registrierung wird monatlich aktualisiert und behält alle betroffenen Namen für einen Zeitraum von 30 Jahren bei.

Aufgrund des Risikos, auf ungenaue Informationen zu reagieren, wird das Unternehmen keine Streiks gegen seine Abonnenten erleiden, die auf den Vorwürfen beruhen, dass diese Personen zuvor von einem anderen Dienstleister entkräftet wurden.

Das Unternehmen wird nur in Bezug auf den Abonnenten streiken. Wenn der Abonnent ein Unternehmen ist, wird dieses Unternehmen als das einzige Unternehmen angesehen, gegen das ein Streik im Sinne der Wiederholungsverletzungsrichtlinie besteht (was bedeutet, dass dadurch keine Person beteiligt wird).

Wenn der Abonnent eine Einzelperson ist, wird er oder sie gleichzeitig als die einzige Person angesehen, gegen die ein Streik im Sinne der Wiederholungsverletzungsrichtlinie besteht (was bedeutet, dass dadurch keine Unternehmenseinheit in Mitleidenschaft gezogen wird).

Sobald eine Person oder Organisation entkräftet wurde, wird das Unternehmen nicht zulassen, dass sich eine andere Person oder Organisation mit im Wesentlichen identischem Namen und derselben Postanschrift auf der Website anmeldet, sofern keine Beweise dafür vorliegen, dass es sich nicht um dieselbe Person oder Organisation handelt, die zuvor war entkräftet. In dem Maße, in dem dem Unternehmen der Nachweis erbracht wird, dass ein aktueller Abonnent dieselbe Person oder Organisation ist, die zuvor entkräftet wurde, und der aktuelle Abonnent diesen Nachweis nicht glaubwürdig in Frage stellt, wird das Unternehmen den Dienst für diesen Abonnenten beenden. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für zuvor entkräftete Abonnenten, die bereits nach Ablauf der erforderlichen Jahre oder nach Erfüllung der anderen oben genannten Kriterien beitreten dürfen.

Die Aktivität eines Abonnenten, beanstandetes Material zu entfernen oder eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung ohne weiteres beizulegen, wird nicht als Streik angesehen. Alle Umstände müssen berücksichtigt werden. Wenn der Abonnent beispielsweise im Rahmen eines Vergleichs zugibt, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, und das Unternehmen tatsächlich Kenntnis von dieser Zulassung erlangt, kommt es zu einem Streik.